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Temporäres Tauchverbot Rütenen Beckenried (NW)

New's vom 09.05.2012, 09:00 Uhr

In der Rütenen  Beckenried wird per sofort ein temporäres Tauchverbot verhängt.

 

Bei einem Routine Tauchgang wurden durch Moni & Theo im Bereich Vogel => Zwerg, auf einer Tiefe von ca. 20m, massive Risse und Verschiebungen im Felsbereich entdeckt.
Auch wurden kleinere Steinschläge beobachtet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Kantons Archäologen werden weitere Abklärungen betreffend der Situation und Sicherheit vorgenommen.

Das Tauchen am Tauchplatz Rütenen ist bis auf unbestimmte Zeit untersagt.
Es ist jederzeit mit massivem Steinschlag zu rechnen und es herrscht Lebensgefahr.

Dies ist ein Inoffizielle Meldung
In den nächsten Tagen wird eine offizielle Meldung von Seiten Behörden erfolgen. 

Bild zum Absatz ruetenen ruetenen_01

logo de

Nachtrag von SUSV zum Tauchverbot: Link>
Nachtrag von FTU zum Tauchverbot: Link> 

Dieses Schild ist zur Zeit am Tauchplatz Rütenen installiert.

tauchverbot_01

 


 

 
09.05.2012, 09:00 Uhr

Langsam aber sicher geht etwas. Nach neusten Informationen sollte der Tauchplatz mit Tauchgebietseinschränkungen demnächst wieder geöffnet werden. Sobald näheres bekannt ist, werde ich euch wieder informieren.
So wie es aussieht, sollte der Tauchplatz noch im Mai mit Einschränkungen betauchbar sein. Hoffen wir, dass es dabei bleibt.

Der Startschuss an die Taucher werde ich auf der Homepage an euch weiterleiten.

 
11.03.2012, 12:00 Uhr

Während den letzten Tagen wurden mehrere Kontroll-Tauchgänge unternommen. Dabei konnte festgestellt werden, dass es bei der Messstelle beim Zwerg eine Verschiebung gegeben hat. Der Abstand zwischen den Messwinkel hat sich um einige Millimeter verschoben. Ebenso hat es in der Mitte vom Rutschkegel einen weiteren Absturz der Gesteinsmassen gegeben.
Zwischen der Quetsch-Riss-Stelle auf 30 Meter und dem Zwerg haben sich grössere Gesteinsformationen gelöst und sind in die Tiefe vom Vierwaldstättersee abgeglitten. Es ist damit zu rechnen, dass es in nächster Zeit weitere Verschiebungen gibt.

  
19.02.2012, 12:30 Uhr
Beim heutigen Tauchgang konnten keine Veränderungen festgestellt werden. Die Quetsch-Riss-Stelle auf 30 Meter, sowie die Messstelle beim Gartenzwerg konnten unverändert angetroffen werden. Ebenso die Messpunkte (rote Nägel) waren nicht verändert. Demzufolge hat sich das vor kurzem festgestellte Erdbeben nicht auf die Absturzstelle beim Tauchplatz Rütenen ausgewirkt.
  
26.01.2012, 12:00 Uhr

Heute wurden erstmals die neu angebrachten Messwinkel kontrolliert, eingemessen und fotografiert.
Die Quetsch-Riss-Stelle auf 30 Meter hat sich nicht verändert. Die neu angebrachte Messstelle beim Zwerg wurde eingemessen. Somit können auch kleinste Verschiebungen im Millimeterbereich registriert werden. Bei den restlichen Messpunkten (rote Nägel) konnten keine Veränderungen festgestellt werden.

Zwerg Messstelle beim Zwerg Messstelle Druckriss

  
18.01.2012, 19:00 Uhr

Heute haben das Geotest-Team und ich weitere Kontrollmesspunkte eingerichtet. Bei der Quetsch-Riss-Stelle auf 30 Meter haben wir ein Siegel angebracht. Damit können wir beobachten, wenn sich die Felsformationen auf dieser Tiefe noch verschieben sollten.
Eine weitere Messstelle haben wird beim Zwerg eingerichtet. Dort haben wir drei Messwinkel angebracht. Wenn sich die Distanz zwischen diesen Messwinkeln vergrössern sollte, können wir dies somit schnell feststellen. Die Geologen können daraus die nötigen Schlüsse ziehen. 
Ansonsten hat sich bei der Absturzstelle nicht viel verändert. Nach Ansicht der Geologen besteht aber weiterhin ein permanentes Risiko, dass sich weitere Gesteinsmassen lösen und unkontrolliert in die Tiefe abrutschen können. Nach ihrer Meinung ist es weiterhin gerechtfertigt das Tauchverbot aufrecht zu erhalten.

 
28.09.2011, 18:00 Uhr
Offizielle Medienmitteilung der Kantonspolizei Nidwalden.

Keine neuen Erkenntnisse in Sachen Tauchverbot Rütenen in Beckenried.

Zwei Geologen begaben sich im Tauchgebiet Rütenen erneut unter Wasser, um die Situation zu beurteilen. Dabei stellten sie fest, dass die Lockergesteinsrutschungen auch während den Sommermonaten anhielten. Es muss weiterhin von einer erheblichen Gefahr ausgegangen werden, wenn sich Taucher in das Gebiet begeben. Deshalb ist in absehbarer Zeit noch nicht mit der Aufhebung des Verbots zu rechnen.

Anlässlich einer Sitzung mit allen involvierten Stellen wurden die neuesten Erkenntnisse bezüglich des Tauchverbots diskutiert. Dabei informierten die Geologen der Firma Geotest AG über die aktuelle Lage, die sie anlässlich der Tauchgänge vorgefunden haben. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass entlang von offenen Trennflächen weitere Felsschollen in die Tiefe gleiten und Taucher darunter verschütten könnten. Deshalb handelt jemand grobfahrlässig, wenn er sich in diesem Gebiet trotz des Verbots unter Wasser begibt.

Aufgrund der verschiedenen Kontrollpunkte, die von den Geologen an den Felsen angebracht wurden, sind die Verschiebungen gut sichtbar. Diese werden von einem Polizeitaucher periodisch kontrolliert und Veränderungen unverzüglich gemeldet.

Momentan lässt man die Natur arbeiten und hofft, dass sich die Lage wieder von selbst beruhigt. Von Sprengungen unter Wasser wird von den Fachleuten eher abgeraten, weil das Lockergestein lateral entfestigt ist. Nach einer heftigen Erschütterung wären vermutlich weitere Anrisse zu erwarten, was das Ganze weiter in die Länge ziehen würde. Auch wäre mit erheblichen Kosten zu rechnen, die in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen.

 
18.08.2011
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04.04.2011, 14:00 Uhr
Offizielle Medienmitteilung der Kantonspolizei Nidwalden.

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Tauchgänge im Gebiet Rütenen in Beckenried sind mit enormen Risiko verbunden

Wer sich momentan im beliebten Tauchgebiet Rütenen unter Wasser begibt, nimmt eine erhebliche Gefahr auf sich. Das Gelände unter Wasser ist äusserst instabil und es muss jederzeit mit Steinschlägen gerechnet werden. Aus diesem Grund wurden Warntafeln mit der Aufschrift „Tauchen verboten – Es besteht Felsabbruchgefahr unter Wasser“ angebracht.

Seit geraumer Zeit wurde von Privatpersonen sowie auch von Polizeitauchern festgestellt, dass es im Gebiet Rütenen in Beckenried immer wieder zu Felsverschiebungen und Rutschungen unter Wasser gekommen ist. Eine spezielle Zunahme solcher Vorfälle war in der zweiten Hälfte des Monats Februar zu verzeichnen. Aufgrund der geschilderten Äusserungen musste ohne Zweifel von einem Ernstfall ausgegangen werden, da das Risiko besteht, dass es in nächster Zeit zu grösseren Abbrüchen kommen könnte. Weil es sich bei dieser Örtlichkeit um einen sehr beliebten Tauchplatz handelt, der von vielen Unterwassersportlern besucht wird, leitete die Kantonspolizei Nidwalden unverzüglich die nötigen Sofortmassnahmen ein. Damit will man einen möglichen tragischen Tauchunfall mit allen Mitteln verhindern.

Die eingangs erwähnten Warntafeln wurden an verschiedenen Einstiegsorten aufgestellt. Obwohl das Tauchverbot rechtlich nicht durchgesetzt werden kann, wird an die Vernunft der Taucher appelliert. Zudem schützt sich der Kanton Nidwalden damit vor allfälligen Haftungsansprüchen. Laut Einschätzungen der Kantonspolizei Nidwalden handeln Unterwassersportler äusserst fahrlässig, welche die Gefahrentafeln ignorieren. Bei einem möglichen Steinschlag unter Wasser hätten sie vermutlich keine Chance, sich rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.

In der Zwischenzeit begaben sich Polizeitaucher der Luzerner Polizei in das betroffene Gebiet und erstellten Dokumentationsmaterial. Aufgrund der Bilder bestätigten sich die Ausführungen der Auskunftspersonen vollumfänglich. Auf dem Videofilm sind erhebliche Zerklüftungen und instabiles Gestein feststellbar.

Anschliessend wurde das Filmmaterial an eine anerkannte Firma übergeben. Der zuständige Geologe bestätigte nach der Konsultation der Bilder, dass die von der Kantonspolizei Nidwalden eingeleiteten Massnahmen absolut korrekt waren.

Das Gebiet Rütenen wird nun persönlich von zwei Geologen untersucht, bei denen es sich um erfahrene Taucher handelt. Aufgrund ihrer Feststellungen wird ein Gutachten erstellt und mögliche weitere Massnahmen eingeleitet. Solange die Steinschlaggefahr nicht mit hundert prozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wird das Tauchverbot nicht aufgehoben.

Verbindliche Prognosen über die Dauer des Verbotes können im jetzigen Moment keine gemacht werden. Gemäss Mitteilung des Fachspezialisten besteht aber keine Gefahr für Schwimmer, weil sich das Risikogebiet in einer Tiefe von ca. 15 bis 25 Meter befindet.
 
Samstag, am 18. Mai 2013 um 17:05 Uhr
ZIT!Date wurde erstellt von Ziegert IT.
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